AGBs
Allgemeines:
Mit der Unterschrift bestätigt der Mieter die Übergabe aller vereinbarten Mietgeräte und erkennt diese Bedingungen an.
Alle Preise verstehen sich auf eine Mietdauer von einem Tag / 24 Stunden. Der Mietpreis, sowie die Kaution, ist falls nicht anders vereinbart, sofort bei Abholung der Geräte in Bar zu bezahlen.
Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.
Die Annahme kann entweder in Schrift- oder Textform oder durch Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter erfolgen.
Unsere Lautsprechersysteme können sehr hohe Lautstärken erzielen und somit das Gehör beschädigen. Die eingestellte Lautstärke und die damit verbundenen Folgen, liegen vollständig in der Verantwortung des Mieters.
Die Personen Empfehlungen basieren auf unseren Erfahrungen und können je nach Musikrichtung, Location und Anspruch variieren. Außerdem sind diese auf geschlossene Räume bezogen.
Material:
Bei technischen Ausfällen besteht kein Grund zur Preisminderung. Ebenso besteht kein Anspruch auf Schadensersatz oder ein Austauschgerät im Schadensfall. Wenn Geräte verschmutzt oder verklebt werden, insbesondere Kabel, wird eine Reinigungspauschale von 10€ erhoben.
Der Mieter unterlässt sofort die weitere Nutzung des Mietgegenstands und ist auch verpflichtet, den Mietgegenstand sofort außer Betrieb zu setzen, wenn er feststellt, dass der Mietgegenstand oder einzelne Bauteile des Mietgegenstands nicht mehr ordnungsgemäß funktionieren bzw. reagieren. Im Zweifel hat der Mieter uns unverzüglich zu kontaktieren und sich mit diesem abzustimmen bzw. unsere Weisung einzuholen.
Die Mietgeräte dürfen keinesfalls aufgeschraubt oder beklebt werden.
Der Mieter verpflichtet sich das gemietete Equipment passend vor der Witterung (Regen, Sturm, starke Sonneneinstrahlung, Hagel, Schnee) zu schützen.
Zu beachten ist eine Betriebstemperatur der Geräte von 0 bis 40 Grad.
Überlassung / Rückgabe des Mietgegenstandes:
Die Herausgabe und Rückgabe der Mietgegenstände erfolgt nur zu den zuvor besprochenen Zeiten. Bei Nichteinhaltung, bzw. zu später Rückgabe, wird der volle Mietpreis für die zu spät zurückgegebenen Tage berechnet.
Die Abholung kann nur unter Vorlage eines gültigen Ausweisdokumentes erfolgen.
Bei der Überlassung der Mietgegenstände hat der Mieter das Equipment auf etwaige Mängel zu prüfen, spätere Reklamationen können wir nicht berücksichtigen. Wenn der Mieter auf eine Kontrolle verzichtet, fällt diese Pflicht nicht auf den Vermieter zurück.
Die verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters für anfängliche Sachmängel wird ausgeschlossen.
Spätestens bei der Rückgabe der Geräte sind Beschädigungen und Defekte zu melden. Die Rücknahme der Geräte bedeutet nicht deren Schadensfreiheit. Wir prüfen die Geräte erst später in unserem Lager.
Bis 14 Tage zuvor kann ein Auftrag kostenlos storniert werden. Danach wird mindestens 50% des Mietpreises fällig. Bei nicht abgeholter Ware wird der volle Mietpreis fällig.
Wenn der Mieter die Geräte länger behält/benutzt als ausgemacht, hat er für jeden weiteren angefangenen Tag der Nutzung ein Entgelt in Höhe einer Tagesmiete an uns zu zahlen. Die Geltendmachung eines weiteren Schadens ist nicht ausgeschlossen.
Der Mieter ist verpflichtet, den Mietgegenstand am vereinbarten Tag und zur vereinbarten Uhrzeit abzunehmen. Nimmt der Mieter den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt ab, können wir nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vom Vertrag zurücktreten bzw. den Vertrag auch mit sofortiger Wirkung kündigen und den Mietgegenstand anderweitig vermieten.
Fehlende Teile werden mit dem Wiederbeschaffungswert in Rechnung gestellt.
Versicherung:
Die Mietgeräte sind nicht Versichert, weshalb der Mieter die volle Verantwortung für das Equipment trägt.
Der Mieter verpflichtet sich, den Mietgegenstand nur bestimmungsgemäß zu nutzen, sowie den Mietgegenstand pfleglich, schonend und ordnungsgemäß zu behandeln.
Bei Schäden durch falsche Bedienung/Aufbau, mutwillige Zerstörung, Witterung oder Diebstahl, wird der Wiederbeschaffungswert oder eine Reparatur in Rechnung gestellt.
Je nach Einsatzzweck erheben wir eine Kaution in Höhe von 100€.